Mühlenverein Mecklenburg Vorpommern e.V.

Symposion zur „Förderung von Wind- und Wassermühlen“

Wassermühle Hanshagen war Ort des Herbstsymposiums des Mühlenvereins 2013

Für die Förderkulisse des Landes, die weitestgehend aus Geldern der EU-Strukturfonds gespeist wird, gilt ab 2014 ein anderer Rahmen. Dargestellt und diskutiert wurden die wichtigsten Förderprogramme, die Vereine, Eigentümer oder Betreiber von Mühlen (und teilweise anderen Denkmälern) in Mecklenburg-Vorpommern nutzen können. Nach einer Besichtigung der Wassermühle Hanshagen eröffnete Lothar Wilken als Leiter des Symposions die sehr gut besuchte Veranstaltung.

Dr. Michael Bednorz, Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, stellte dann die Förderung im Rahmen der Kultur- und Denkmalpflege dar. Thomas Reimann, Referatsleiter im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, führte nach reger Diskussion am Nachmittag die Regionale Förderung durch LEADER sowie die Förderung von Freizeit und Tourismus im ländlichen Raum.

Abschließend gab Lothar Wilken einen Überblick über zahlreiche weitere Programme und stellte anschaulich die einerseits engen Grenzen aber auch die Tricks zu ihrer Nutzung dar. Alle Teilnehmer erhielten eine umfangreiche Förderfibel, die auch zahlreiche Beispiele bisheriger Förderung enthält.

Ausfühlicher Bericht:
Alljährlich führt der Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern im Herbst ein Symposium durch. Die für das Jahr 2013 fand in der von dem Ehepaar Schilling hervorragend sanierten historischen Wassermühle Hanshagen bei Greifswald statt. Das komplett sanierte Mühlengebäude beherbergt neben einer Wassermühlen-Schauanlage ein Hotel, ein Restaurant sowie einen Festsaal, in dem sich 40 interessierte Mühlenvereinsmitglieder zu der Herbsttagung 2013 trafen.

1524 ursprünglich als Kornmühle errichtet,wurde die Mühle 1654 der Universität Greifswald übereignet. Die Professoren ließen sie 1750 zu einer Papiermühle umbauen, um ihren eigenen Bedarf an handgeschöpftem Büttenpapier aus Lumpen zu decken. Nachdem ab 1840 die Papierproduktion durch Verwendung von Zellulose deutlich billiger wurde, ließ der Eigentümer ab 1850 die Mühle zur Kornmühle zurückbauen. Dieser Zustand ist heute wieder erlebbar.

Nach einem Rundgang durch die Mühlenanlage wandten sich die Mühlenfreunde dem Thema der Veranstaltung zu, dem ab 2014 geltenden neuen Rahmen für die Förderkulisse des Landes, die weitestgehend aus Geldern der EU-Strukturfonds gespeist wird. Dargestellt und diskutiert wurden in der vom Vorstandsmitglied des  Landesmühlenvereins, Lothar Wilken, organisierten Tagung deshalb die wichtigsten aktuellen Förderprogramme sowie ein Ausblick zur Fortführung bis 2020. 

Von besonderer Bedeutung für den Erhalt der historischen Anlagen und Gebäude ist die Förderung im Rahmen der Kultur- und Denkmalpflege. Dem Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, Dr. Michael Bednorz, war die Diskussion mit den Betreibern und Eigentümern über die Möglichkeiten zum Erhalt dieser technischen Zeitzeugen ein so wichtiges Anliegen, dass er an dem gesamten Tagesprogramm teilnahm. ln seinen Ausführungen lag er sehr dicht an den hier im "Mühlstein" (Heft 3/2013) vorgestellten Ausführungen von Christian Hoebel. Dr. Bednorz begann erst einmal trocken mit dem Verweis auf den rechtlichen Rahmen jeglicher Förderung. Im Denkmalgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es dazu: "Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zurnutbaren denkmalgerecht Instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln". Das Land, die Landkreise sowie die Gemeinden können hierzu durch Zuwendungen beitragen. Sie dürfen dieses aber nach § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur, "wenn das Land ... ein erhebliches Interesse hat ."

Zusätzliche Bedingung ist, dass Vorhaben ohne die Förderung nicht realisiert werden können. Eine weitere Vorgabe in § 44 der LHO entfachte dann eine lebendige Diskussion. Dr. Bednorz verwies darauf, dass Zuwendungen nur an solche Empfänger bewilligt werden dürfen, bei denen eine ordnungsgemäße Durchführung gesichert erscheint - also an wirtschaftlich verantwortliche und auch stabile Träger. Dieses bedeute, dass auch die zukünftige Nutzung des geförderten Objektes gewährleistet sein muss.

Ist das", fragte Tag ungsleiter Wilken nach, "der Grund für den sehr hohen Anteil der Gelder an Kirchen aus  dem jährlich rund 3 Mio. Euro betragenden Budget der Denkmalförderung?" Geht es nicht auch um die Unterstützung einer Region zur Erhaltung ihrer Kulturgüter?, fragte ein anderer Teilnehmer, die Eigentümer historischer Bauwerke kön nten nicht allein verantwortlich sein.

Dr. Bednorz bestätigte das. Mühlen seien Zeugnisse einer historischen Entwicklung. Oft sei eine wirtschaftliche Nut zung nicht möglich, dann gelte es, andere Konzepte zu finden. Diese könnten auch museal sein.
Allerdings müsse im Land auch umgedacht werden, dass nicht jedes der vielen Denkmale erhalten werden kann. Auch sei eher zu erwarten, dass die finanziellen Mittel zurückgehen. Es gäbe, so sein Beispiel, rund 1 000 Herrenhäuser im Land. 750 von ihnen seien inzwischen gerettet, das sei die besondere Leistung. Wenn sich für die verbleibenden 250 Objekte kein Nutzer findet, so gehe die Weit nicht unter. Über das öffentliche Interesse wird vor Ort in den Kommunen entschieden. Er bot den Teilnehmern an, mit seiner Behörde die benötigten Fachargument e zu finden, wenn es stabile Träger gäbe. Er hätte auch ein Interesse daran, zwei positive Beispiele mit Betreibervereinen "bewusst voran zu treiben".

Kritik kam erneut aus den Reihen der Wassermüller, deren Nutzungsmöglichkeiten von der viel zu engen Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie eingeschränkt werden. Auch hier war erkennbar, dass dieser augenblickliche politische Schwerpunkt nicht zu einer Beeinträchtigung der historisch gewachsenen Nutzung der Mühlen führen darf.

Vier Voraussetzungen für die Förderung von Mühlen:
- Gibt es ein erhebliches öffentliches Interesse?
- Kann das Vorhaben nicht ohne Förderung durchgeführt werden?
- Gibt es einen stabilen Träger?
- Gibt es ein nachhaltiges Erhaltungs- und Nutzungskonzept?

Thomas Reimann, Referatsleiter im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, stellte anschließend sehr fundiert die Förderung im Rahmen von Leader, kleintouristischer Infra struktur und Dorfentwicklung dar. Seit 2000 seien 54 Mühlen aus diesen Programmen gefördert worden. Dabei gehe es nicht um den Erhalt von Mühlen, sondern um das Erreichen übergeordneter Zwecke, die der regionalen Entwicklung dienlich sein müssten. Investitionen in Mühlen und ihre Infrastruktur seien dann sinnvoll, wenn dadurch ein Beitrag beispielsweise zum Ausbau des ländlichen Tourismus geleistet werden könne. Ein "Antrag für eine Mühlenförderung" konkurriere dabei aber immer mit Förderanträgen, die keine Investitionen in Mühlenbetreffen. Die Priorität eines Antrages für eine "Mühlenförderung" richte sich nach dem Bewertungsergebnis infolge der Anwendung von Projektauswahl kriterien. Diese zu kennen und die Gewichtungen zu beachten sei für den Erfolg zukünftiger Anträge wichtig.

Auch Reimann blickte etwas düster in die Zukunft: "Die bisherigen Planungen für die Förderperiode 2014 bis 2020 begünstigen keine intensivere Förderung von Mühlen, da der Wegfall best ehender Förderinstrumente nicht ausgeschlossen werden kann." Auch könnten "die finanziellen Ansätze für verbleibende Fördertatbestände. Die Notwendigkeit einer territorialen und/oder thematischen Konzentration erfordern."

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